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Baumfällung Augsburg

Baumfällung Augsburg

Baumfällung in Augsburg

Sicher, genehmigt & professionell erledigt!
Du brauchst Platz für dein Bauprojekt, möchtest einen kranken Baum entfernen oder suchst Hilfe nach Sturmschäden? Als erfahrene Experten für Baumfällung in Augsburg übernehmen wir alle Arbeiten – von der Genehmigung über die Fällung bis zur fachgerechten Entsorgung. Ob kleiner Zierbaum oder großer Altbestand in schwer zugänglichen Lagen: Mit moderner Technik und Seilkletterverfahren garantieren wir eine sichere, schnelle und umweltschonende Ausführung. Jetzt unverbindlich beraten lassen und Baum professionell entfernen lassen!

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Fachgerechte Baumfällung in Augsburg – sicher & effizient

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Genehmigungsservice inklusive Fotos & Gutachten

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Spezialfällung per Seilklettertechnik bei Engstellen

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Klare Preise inkl. Fräsen & Rückschnitt

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Notfall-Fällung bei Sturmschäden & Gefahrenbäumen

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Komplette Entsorgung von Holz, Ästen & Wurzelresten

FAQ zur Baumfällung

1. Warum überhaupt Bäume fällen?

Gesundheit und Sicherheit

Es klingt vielleicht paradox: Ein schöner, alter Baum mitten im Garten kann eine echte Gefahr darstellen – besonders dann, wenn seine Gesundheit leidet. Pilzbefall, Fäulnis oder abgestorbene Äste schwächen den Baum und machen ihn zur potenziellen Bedrohung für Gebäude, Stromleitungen oder gar Menschenleben. Gerade in Augsburg, wo es in den letzten Jahren vermehrt zu Sturmschäden gekommen ist, verschärft sich diese Gefahr zusätzlich. Abbrechende Äste können Autos beschädigen, Dächer zerstören oder Passanten verletzen.

Sicherheitsbedenken sind damit einer der häufigsten und wichtigsten Gründe für eine Baumfällung – und zugleich der einzige Fall, in dem unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne Genehmigung gehandelt werden darf. Wichtig: Der Gefahrenbaum muss fachlich begutachtet und dokumentiert sein, beispielsweise durch ein Gutachten eines zertifizierten Baumgutachters. Ohne diese Absicherung kann es im Nachgang rechtliche Probleme mit der Behörde geben.

Baumaßnahme & Platzbedarf

Ein weiterer typischer Anlass für eine Fällung ist die geplante Nutzung eines Grundstücks. Wer ein Haus bauen, eine Garage errichten oder die Einfahrt verbreitern möchte, trifft häufig auf im Weg stehende Bäume. In solchen Fällen lässt sich eine Fällung oft nicht vermeiden. Allerdings gelten besonders in Neubaugebieten und bei Altgrundstücken in Augsburg strenge Vorgaben durch die Baumschutzverordnung.

Deshalb empfehlen wir: Bevor du selbst aktiv wirst oder ein Unternehmen beauftragst, lass prüfen, ob eine Fällgenehmigung erforderlich ist. Alternativen wie das Umsetzen, Rückschnitt oder sogar eine Verpflanzung des Baumes sind manchmal möglich und können genehmigungsfrei sein.

Landschaftsgestaltung

Nicht immer steckt ein Problem dahinter – manchmal soll einfach die Optik verbessert werden. Du möchtest mehr Licht in deinem Garten? Oder ein harmonischeres Landschaftsbild schaffen? Auch das kann eine Baumfällung rechtfertigen. Aber Vorsicht: Die Entscheidung trifft nicht allein dein Geschmack, sondern vor allem das geltende Baurecht und der Baumschutz in Augsburg. Besonders große Laubbäume und seltene Arten wie Schwarzpappeln oder Elsbeeren stehen fast immer unter Schutz.

2. Rechtliche Grundlagen in Augsburg

Baumschutzverordnung (BSVO)

Die Stadt Augsburg hat eine eigene Baumschutzverordnung, die exakt regelt, welche Bäume gefällt werden dürfen – und welche nicht. Geschützt sind in der Regel alle Laubbäume mit einem Stammumfang ab 80 cm (gemessen in 1 m Höhe), Nadelbäume ab 100 cm und mehrstämmige Bäume mit einem Gesamtumfang von 120 cm.

Geschützte Bäume (Umfangswerte)

Diese Umfangswerte sind entscheidend. Liegt dein Baum darunter, darfst du ihn in vielen Fällen auch ohne Genehmigung fällen – allerdings nicht während der Vogelschutzzeit (1. März bis 30. September).

Ausnahmeregelungen

Einige Bäume sind explizit ausgenommen: Obstgehölze wie Apfel-, Kirsch-, Zwetschgenbäume dürfen meist ohne Genehmigung gefällt werden – solange kein Naturschutzaspekt dagegenspricht. Auch schnell wachsende, kurzlebige Bäume wie Pappeln und Robinien unterliegen in vielen Fällen keinem dauerhaften Schutz.

Gehölzschutzsatzung & Bundesnaturschutzgesetz

Neben der Augsburger Verordnung gelten bundesweit das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und das Bayerische Naturschutzgesetz (BayNatSchG). Sie schreiben vor, dass während der Brutzeit keine Bäume gefällt werden dürfen – unabhängig von ihrer Art oder Größe. Verstöße können Bußgelder bis zu 50.000 Euro nach sich ziehen.

Artenschutz: Brutzeit (1. März–30. Sept.)

Ein häufiger Fehler: Viele denken, kleinere Bäume dürfen auch im Sommer gefällt werden. Falsch gedacht. Sobald Vögel in einem Baum nisten, ist die Fällung untersagt – selbst wenn der Baum nicht geschützt ist. Daher: Vor jeder Maßnahme ein Blick ins Geäst und notfalls ein Gutachter beauftragen.

Genehmigungsverfahren

Anzeige vs. Genehmigungspflicht

Je nach Größe, Lage und Baumart brauchst du entweder eine einfache Anzeige oder eine formale Genehmigung. Diese beantragst du beim Amt für Grünordnung, Naturschutz und Friedhofswesen in Augsburg. Das Formular ist online abrufbar und muss mit Foto, Begründung und ggf. Gutachten eingereicht werden.

Gebührenrahmen

Die Gebühren für die Genehmigung liegen in Augsburg bei etwa 50–150 Euro pro Antrag – je nach Aufwand. Wird der Antrag abgelehnt, bekommst du das Geld leider nicht zurück. Umso wichtiger ist eine saubere, begründete und fachlich abgesicherte Einreichung.

3. Wann darf man fällen?

Zeitraum – Brut-, Schonzeit, Ausnahmen

Grundsätzlich dürfen Baumfällungen nur in einem festgelegten Zeitraum stattfinden – nämlich außerhalb der sogenannten Vogelbrutzeit. Diese Schonzeit gilt vom 1. März bis zum 30. September. In dieser Zeit sind alle Fällungen zum Schutz von Vögeln, Fledermäusen und Insekten untersagt, die in Bäumen nisten oder leben. Der erlaubte Zeitraum für Fällungen ist daher zwischen dem 1. Oktober und dem 28. Februar.

Ausnahmen von dieser Regelung gibt es nur bei akuter Gefahr. Wenn ein Baum beispielsweise durch Sturm beschädigt wurde, instabil ist oder bereits totes Holz herabfällt, kann eine Notfällung auch während der Schonzeit zulässig sein. In solchen Fällen muss die Gefährdung jedoch eindeutig nachgewiesen und dokumentiert werden.

Was ohne Genehmigung erlaubt ist (<30 cm Umfang)

Manche Bäume dürfen auch ohne Genehmigung gefällt werden – vorausgesetzt, sie sind klein genug. Gilt ein Baum als nicht schutzwürdig, etwa weil sein Stammumfang unter 30 cm (gemessen 1 m über dem Boden) liegt, ist eine Fällung in vielen Fällen erlaubt. Aber Achtung: Auch bei kleinen Bäumen ist darauf zu achten, ob Tiere im Baum leben oder nisten. Sobald ein Nest oder Brutverhalten festgestellt wird, ist eine Fällung – unabhängig vom Umfang – untersagt.

Notfall-Fällung bei Gefahrenbaum

Wenn ein Baum eine unmittelbare Gefahr für Menschen, Gebäude oder Verkehr darstellt, darf auch während der Sperrfrist gehandelt werden. Diese sogenannte Gefahrenbaum-Fällung erfordert jedoch den . Ein zertifizierter Baumsachverständiger muss bestätigen, dass der Baum bruchgefährdet ist oder umzustürzen droht.

Wir raten dringend, solche Maßnahmen vorab mit dem Umweltamt abzustimmen. So stellst du sicher, dass du rechtlich abgesichert bist. Zudem unterstützen wir dich gern bei der Organisation des Gutachtens sowie der schnellen, sicheren Durchführung der Notfällung.

4. Wer übernimmt die Baumfällung?

Konventionelle Fällung mit Kran, Hebebühne oder Steiger

Bei großen oder alten Bäumen im städtischen Raum setzen wir auf moderne Technik wie Kräne, Hebebühnen oder Baumsteiger. Diese ermöglichen es uns, auch auf engem Raum oder in schwierigen Lagen präzise und sicher zu arbeiten – etwa in Hinterhöfen, dicht bebauten Wohngebieten oder nahe an Gebäuden. Unser Ziel ist es immer, möglichst bauschonend und effizient zu arbeiten, ohne Schäden an Umgebung oder Gartenanlagen zu verursachen.

Seilklettertechnik (SKT) für Spezialfällungen

Für besonders komplizierte Fällsituationen kommt bei uns die Seilklettertechnik (SKT) zum Einsatz. Diese Methode eignet sich hervorragend für Bäume in Hinterhöfen, bei Hanglagen oder auf schwer zugänglichem Gelände. Unsere speziell geschulten Baumkletterer klettern direkt in den Baum und seilen Äste und Stammteile kontrolliert ab – ohne schweres Gerät und mit maximaler Rücksicht auf die Umgebung. So lassen sich auch Altbäume oder gefährdete Bereiche sicher und schonend bearbeiten.

Alles aus einer Hand – keine Drittanbieter notwendig

Als erfahrenes Fachunternehmen für Baumfällung in Augsburg übernehmen wir sämtliche Leistungen selbst – von der Beratung über die Genehmigung bis hin zur Fällung und Entsorgung. Du musst dich nicht an mehrere Firmen wenden oder verschiedene Angebote einholen – bei uns bekommst du alles aus einer Hand. So sparst du Zeit, Kosten und Abstimmungsaufwand.

Weitere Infos & rechtliche Grundlagen

5. Was kostet eine Baumfällung?

Einflussparameter (Größe, Standort, Technik, Entsorgung)

Die Kosten für eine professionelle Baumfällung in Augsburg variieren stark – je nach Aufwand, Technik und Umgebung. Als erfahrenes Unternehmen kalkulieren wir jeden Auftrag individuell, basierend auf den folgenden Kriterien:

  • Größe und Art des Baumes: Ein 25 m hoher Ahorn oder eine ausladende Eiche verursacht deutlich höhere Kosten als ein 5 m großer Zierapfel.
  • Zugang: Ist der Baum schwer erreichbar oder muss schweres Gerät durch enge Gärten oder Einfahrten? Dann steigt der Aufwand.
  • Technik: Muss ein Kran eingesetzt werden oder arbeiten wir mit Seilklettertechnik (SKT)? Beides hat Auswirkungen auf den Preis.
  • Entsorgung: Äste, Stammholz und Wurzelreste müssen fachgerecht abtransportiert und entsorgt werden.
  • Zusätzliche Leistungen: Wurzelstockfräsen, Gelände ebnen oder Ersatzpflanzung verursachen zusätzliche Kosten.

Beispiele aus Augsburg

Damit du eine erste Orientierung hast, hier typische Preisrahmen für Baumfällungen in Augsburg – basierend auf realistischen Durchschnittswerten:

  • Kleiner Baum (bis 10 m): ab 400 €
  • Mittlerer Baum (10–20 m): ab 700 €
  • Großbaum (>20 m): ab 1.500 €
  • Wurzelstockfräsen: zusätzlich ab 150 €

Zusatzkosten: Wurzelstockfräsen & Brennholz

Das Fräsen des Wurzelstocks ist zwar ein optionaler Posten, lohnt sich aber besonders, wenn du das Gelände nach der Fällung für Rasen, Beete oder Neubauten nutzen willst. Gern verarbeiten wir das anfallende Stammholz auch zu Brennholz – ein praktischer und nachhaltiger Zusatzservice, den viele unserer Kunden in Anspruch nehmen.

Du möchtest ein konkretes Angebot? Kontaktiere uns einfach – wir beraten dich unverbindlich und transparent.

6. Weitere Fragen zu Baumfällarbeiten?

1. Brauche ich immer eine Genehmigung für eine Baumfällung in Augsburg?

Nein, nicht immer. Eine Genehmigung ist nur dann erforderlich, wenn der Baum laut Baumschutzverordnung Augsburg geschützt ist – das hängt vom Stammumfang, der Art und dem Standort ab. Wir prüfen das gern für dich im Vorfeld.

2. Wann ist der beste Zeitraum für Baumfällungen in Augsburg?

Die ideale Zeit für Fällungen ist zwischen Oktober und Februar, also außerhalb der gesetzlichen Vogelschutzzeit. In Notfällen – etwa bei Gefahrenbäumen – dürfen Bäume auch während der Schonzeit gefällt werden, sofern ein fachlicher Nachweis vorliegt.

3. Was kostet eine durchschnittliche Baumfällung in Augsburg?

Die Kosten liegen je nach Größe, Technik, Lage und Entsorgung zwischen ab 400 € aufwärts. Wir erstellen dir auf Wunsch ein individuelles, transparentes Angebot.

4. Kann ich meinen Baum selbst fällen?

Rechtlich gesehen ist das bei kleinen, nicht geschützten Bäumen erlaubt. Wir raten jedoch zur professionellen Ausführung, da viele Risiken bestehen – etwa Verletzungsgefahr, Sachschäden oder Verstöße gegen Naturschutzauflagen.

5. Was passiert mit dem Holz nach der Fällung?

Ganz wie du möchtest: Wir können das Holz vollständig entsorgen, zu Brennholz verarbeiten oder es dir zur privaten Nutzung zurückgeben. Alle Details klären wir individuell mit dir im Vorfeld.

Baumfällung in Augsburg – Rechtssicher, effizient und professionell!

Die Baumfällung in Augsburg ist keine einfache Entscheidung – sie ist ein komplexer Vorgang, der rechtliches Wissen, Fachkenntnis und oft auch Fingerspitzengefühl erfordert. Ob es nun um die Sicherheit deiner Familie geht, um den Platz für dein Bauvorhaben oder um eine bessere Lichtausbeute im Garten: Du brauchst dafür einen klaren Überblick über die lokalen Vorschriften, den richtigen Zeitpunkt und vor allem das passende Fachunternehmen.

Viele Fehler passieren aus Unwissenheit – Genehmigungen werden vergessen, Fristen übersehen oder Vögel bei der Brut gestört. Genau hier komme ich ins Spiel. Mit Erfahrung, Know-how und einem starken Netzwerk aus lokalen Baumexperten in Augsburg helfe ich dir von Anfang bis Ende: von der ersten Einschätzung bis zur professionellen Fällung inklusive Entsorgung und Wurzelbeseitigung.

Du willst auf Nummer sicher gehen? Kein Problem.
Kontaktieren Sie mich jetzt für ein unverbindliches Beratungsgespräch oder ein konkretes Angebot.

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